Teaser
Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm Politische Stiftungen einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, können Sie die Mittel bei Projektstart per Antrag anfordern. Das BMZ veranlasst dann eine entsprechende Auszahlung.
Voraussetzungen
- Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Mittelanforderung
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Nach Ihrer Mittelanforderung wird die Zuwendung zeitnah ausgezahlt.
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Fordern Sie die Mittel online oder per Post beim BMZ an.
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Sie erhalten einen Bescheid und das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Bild des Monats
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