Schiedsstelle
Die Schiedsstelle befindet sich im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land.
Die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Absprache.
Schiedspersonen:
Frau Annett Neubauer
Verfahren vor der Schiedsstelle:
Es sind zu unterscheiden:
- die freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- der Sühneversuch in Strafsachen bei so genannten Privat-Klagedelikten
Zuständig ist jeweils diejenige Schiedsstelle, in deren Amtsbezirk die Gegenpartei wohnt.
Der Antrag auf Durchführung eines Verfahrens vor der Schiedsstelle ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.
Dies hat gegenüber dem Vorsitzenden der Schiedsstelle zu erfolgen. Dessen Anschrift ist der Sitz der Schiedsstelle.
Ein Antrag an die Schiedsstelle muss Namen, Vornamen und Anschrift der Parteien, eine allgemeine Angabe des Streitgegenstandes sowie des Begehrens und die Unterschrift des Antragstellers
oder seines Bevollmächtigten enthalten.
Kosten der Schiedsstellen:
Die Schiedsstellen erheben für ihre Tätigkeiten Gebühren und Auslagen, die im Einzelfall dort zu erfragen sind.