Kinderbetreuung

"Im Kindergarten lernen wir nicht nur das ABC, sondern auch Freundschaft und das Miteinander"

Die Betreuung ist in Sachsen-Anhalt im Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) festgeschrieben.

Damit hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertages- bzw. Horteinrichtung.

Die Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land bietet die Betreuung in:

Kindertagespflegen


Kindertageseinrichtungen


Horte


Im Seegebiet Mansfelder Land werden fünf Kindertagesstätten und drei Horte betrieben. Zudem gibt es aktuell 3 Tagespflegestellen. Ihr Kind kann im Rahmen der regulären Öffnungszeiten von Montag bis Freitag betreut werden.

Für Kinder der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land ist der Antrag auf einen Betreuungsplatz beim Landkreis Mansfeld-Südharz einzureichen.

Nach erfolgter Zustimmung des Landkreises kann Ihr Kind in der gewünschten Kindertageseinrichtung aufgenommen werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin: