Erklärung zur Barrierefreiheit

Voraussetzungen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://seegebiet-mansfelder-land.de veröffentlichte Website der Gemeindverwaltung Seegebiet Mansfelder Land.

Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).

Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.

Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen

ie Gemeindeverwaltung Seegebiet Mansfelder Land erbringt öffentliche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie sonstige Institutionen innerhalb des Gemeindegebietes. Ziel ist die rechtssichere, transparente und bürgernahe Bearbeitung von Verwaltungsangelegenheiten. Zum Leistungsspektrum gehören insbesondere: Bearbeitung von Anträgen und Anliegen in den Bereichen Meldewesen, Standesamt, Ordnungswesen und Bauverwaltung Bereitstellung von Informationen zu kommunalen Dienstleistungen, Satzungen und Verfahren Ausstellung von Bescheinigungen, Genehmigungen und amtlichen Dokumenten Unterstützung bei Anliegen im Zusammenhang mit kommunalen Einrichtungen und Infrastruktur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen, Beschwerden und Anfragen Die Dienstleistungen werden sowohl persönlich vor Ort, schriftlich, telefonisch als auch über digitale Kommunikationswege erbracht. Die Gemeindeverwaltung ist bemüht, ihre Angebote kontinuierlich barrierefrei zugänglich zu gestalten, sodass diese für alle Menschen – unabhängig von individuellen Einschränkungen – nutzbar sind. Durchführung der Dienstleistungen Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt in der Regel durch Antragstellung oder Kontaktaufnahme. Je nach Art der Dienstleistung können hierfür folgende Schritte erforderlich sein: Einreichung eines Antrags oder einer Anfrage (schriftlich, digital oder persönlich) Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die zuständige Fachabteilung Gegebenenfalls Rückfragen oder Anforderung weiterer Informationen Entscheidung und Erstellung eines Bescheides oder einer Leistung Mitteilung des Ergebnisses an die antragstellende Person Erforderliche Unterlagen, Fristen sowie gegebenenfalls anfallende Gebühren richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und kommunalen Regelungen.

Konformitätsstatus

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.1 Level A, AA.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbeurteilung (der Inhalt wurde von einem internen Mitarbeiter oder dem Entwickler des Inhalts beurteilt) und wurde am 230.4.2026 vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1 Level A, AA).


Die Website 'Website' hat gegenüber dem durch die WCAG 2.1 Level A, AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: nicht konform: der Inhalt ist nicht konform.
Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website/in unserer App zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Website/unser App entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
Unsere Website/App ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei: - Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte und teilweise fehlen Alternativtexte - Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen programmatisch ermittelbar - Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfokus nicht gut sichtbar - Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen - Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website/App. Leider konnten wir aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Technologieabhängigkeit


Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, WAI-ARIA, CSS, JavaScript

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit von 'Website' geben möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch, per E-Mail oder über eine andere angegebene Methode an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit.
Wir tun unser Bestes, um innerhalb von 72 Stunden auf Ihr Feedback zu antworten.

Name: Oliver Wend
Strasse: Pfarrstraße 8
PLZ / Ort: 06317 Seegebiet Mansfelder Land
Telefon: 034774/444-40
Email: Wend@seegebiet-mansfelder-land.de


Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

Die Gemeindverwaltung Seegebiet Mansfelder Land arbeitet beständig an der Verbesserung der Website.
Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht vom 230.4.2026 festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Diese Erklärung wurde am 23.04.2026 mit dem Medienkonzepte Generator zur Barrierefreiheit (https://medienkonzepte.de/barrierefreiheitserklaerung-generator/) erstellt.