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Aufhebung der Stallpflicht - Ausnahmen in der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit Veröffentlichung der unten genannten Allgemeinverfügung hat der Landkreis die generelle Stallpflicht aufgehoben. Hierüber möchten wir Sie nachfolgend kurz informieren:

Die Stallpflicht besteht fortan nur noch in den nachstehenden Gebieten mit Zugvogelrastplätzen:

Verbandsgemeinde Goldene Aue:
Berga (mit den Ortsteilen Bösenrode und Rosperwenda),
Brücken-Hackpfüffel (mit Brücken und Hackpfüffel),
Kelbra (Kyffhäuser) (mit den Ortsteilen Sittendorf, Tilleda und Thürungen)


Gemeinde Südharz:
Bennungen, Dittichenrode, Roßla


Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land:
Amsdorf, Aseleben, Erdeborn, Lüttchendorf (mit Wormsleben),
Röblingen am See, Seeburg (mit Rollsdorf), Stedten, Wansleben am See
Stallpflicht aufgehoben in den Ortsteilen Dederstedt, Hornburg sowie Neehausen (mit Elbitz und Volkmaritz)


Die Aufgabe des Einsammelns verendeter Wildvögel wird ab sofort wieder eigenständig durch das Veterinäramt wahrgenommen.

© Anne Rotfuß E-Mail

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OT Röblingen am See

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