Das neue Führungszeugnis
Jedes Jahr werden ca. 4,5 Führungszeugnisse beantragt.
Ein Führungszeugnis kann in Verbindung mit dem neuen elektronischen Personalausweis über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz oder persönlich beim Meldeamt der Gemeinde beantragt werden.
Seit dem 18.02.2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt.
Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz unter www.bundesjustizamt.de
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Das neue Führungszeugnis.pdf |
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