Bezeichnung:
Abmelden von Unternehmen oder selbstständiger Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen, müssen Sie dies der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.

Allgemeine Informationen

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der zuständige Unfallversicherungsträger der Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus.
Wenn Sie Ihr Unternehmen einstellen, müssen Sie die SVLFG als zuständigen Unfallversicherungsträger informieren.
Mit der Einstellung endet die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.

Voraussetzungen

Es besteht eine Meldepflicht, wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Im Einzelfall fordert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weitere Unterlagen an.

Gebühren (Kosten)

Es fallen für die Abmeldung keine Kosten für Sie an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Anträge / Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie können die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau formlos über das Serviceportal sowie per Post, E-Mail, Telefon oder Fax informieren:

  • Informieren Sie die SVLFG über den Zeitpunkt des Betriebsendes Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeit
    • Fügen Sie gegebenenfalls die passenden erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Sollten noch Fragen zur Änderung bestehen, wendet sich die SVLFG nach der Mitteilung an Sie oder Ihr Unternehmen.
  • Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Mitteilung von der SVLFG.

Wenn Sie die Abmeldung online vornehmen wollen:

  • Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf.
  • Füllen Sie das Abmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

29.03.2022

Urheber

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Seegebiet Mansfelder Land (06317)

Gemeindeverwaltung

Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See

Telefon: 034774 4 44 - 0
Telefax: 034774 4 44 - 50

E-Mail an die Verwaltung

Sprechzeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
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Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
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Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr