Bezeichnung:
Zulassung zur zweiten juristischen Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.

Allgemeine Informationen

Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Prüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen worden sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Gebühren (Kosten)

Keine.

Fristen

Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.

Bearbeitungsdauer

Das Prüfungsverfahren dauert etwa 6 Monate.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Zuständige Stelle

Für das Prüfungsverfahren ist das Landesjustizprüfungsamt im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zuständig.

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.

Jeder Prüfling wird durch das Landesjustizprüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden im April und im Oktober eines jeden Jahres statt. Nach Anfertigung der Arbeiten werden diese durch 2 Prüfer oder Prüferinnen bewertet. Hiernach erfolgt eine Ladung zur Prüfung. Diese besteht aus einem Aktenvortrag, und 5 Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt und Schwerpunkt).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, LJPA

Fachlich freigegeben am

20.06.2022
Aktuell gewählt: Seegebiet Mansfelder Land (06317)

Gemeindeverwaltung

Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See

Telefon: 034774 4 44 - 0
Telefax: 034774 4 44 - 50

E-Mail an die Verwaltung

Sprechzeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr