Bezeichnung:
Notfall-Fax bei Hör- oder Sprechbehinderung senden
Beschreibung:

Teaser

Sie sind hör- oder sprachgeschädigt und brauchen dringend Hilfe? Sie können ein Fax an die bekannten Notrufnummern senden.

Allgemeine Informationen

Alle Notrufabfragestellen verfügen über einen Notruffax. Somit können Sie als gehörlose und sprachgeschädigte Person einen Notruf per Fax senden. Das Formblatt "Notfall-Telefax" auf der Internetseite des Gehörlosengemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. nutzen. 

Sie können auch die Notfall-App "nora" nutzen.

Anträge / Formulare

Aktuell gewählt: Seegebiet Mansfelder Land (06317)

Gemeindeverwaltung

Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See

Telefon: 034774 4 44 - 0
Telefax: 034774 4 44 - 50

E-Mail an die Verwaltung

Sprechzeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr