Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich
machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und
einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat
müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und
güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit
verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter
zuständig.
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Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
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Gemeindeverwaltung
Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See
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Telefax: 034774 4 44 - 50
Sprechzeiten
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Dienstag: |
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