Bezeichnung:
Bestellung als Insolvenzverwalter beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie bei Insolvenzverfahren, für die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.

Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.

Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes haben Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückzugeben.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht als Insolvenzgericht.

Aktuell gewählt: Seegebiet Mansfelder Land (06317)

Gemeindeverwaltung

Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See

Telefon: 034774 4 44 - 0
Telefax: 034774 4 44 - 50

E-Mail an die Verwaltung

Sprechzeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
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Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr