Bezeichnung:
Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

Gebühren (Kosten)

keine

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

09.06.2017
Aktuell gewählt: Seegebiet Mansfelder Land (06317)

Gemeindeverwaltung

Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See

Telefon: 034774 4 44 - 0
Telefax: 034774 4 44 - 50

E-Mail an die Verwaltung

Sprechzeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr