Bezeichnung:
Straßenschaden an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden
Beschreibung:
Teaser
Straßenschäden stellen eine Gefahr dar. Helfen Sie, die Gefahren zu beseitigen.
Allgemeine Informationen
Sie können Straßenschäden (wie z.B. Schlaglöcher) melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die die erforderlichen Maßnahmen veranlassen. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt.
Voraussetzungen
Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.
Gebühren (Kosten)
Keine.
Zuständige Stelle
Für Gemeinden und Städte mit mehr als 80.000 Einwohner gilt:
Die Gemeinde oder die Stadt selbst ist zuständig.
Für Gemeinden und Städte mit weniger als 80.000 Einwohner gilt:
Der Bund ist zuständig.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Bild des Monats
Gemeindeverwaltung
Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See
Telefon: 034774 4 44 - 0
Telefax: 034774 4 44 - 50
Sprechzeiten
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |