Bezeichnung:
Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen
Beschreibung:

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Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:

  • Osterfeuer
  • Maifeuer
  • Martinsfeuer
  • Feuer zur Walpurgisnacht

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verbandsgemeinde.

Anträge / Formulare

Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport

Fachlich freigegeben am

24.10.2023
Aktuell gewählt: Seegebiet Mansfelder Land (06317)

Gemeindeverwaltung

Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See

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Telefax: 034774 4 44 - 50

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