Bezeichnung:
Preisprüfung beantragen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Für öffentliche Aufträge, die nicht im Rahmen von Ausschreibungen vergeben werden, gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Preisgestaltung. Im Rahmen der Preisprüfung wird nach Durchführung des Auftrags der zulässige Preis durch Überprüfung der unternehmerischen Kalkulation festgestellt.
Daneben werden Kostenprüfungen im Zusammenhang mit der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der gewerblichen Wirtschaft durchgeführt.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
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Gemeindeverwaltung
Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See
Telefon: 034774 4 44 - 0
Telefax: 034774 4 44 - 50
Sprechzeiten
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |