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Ist Ihr Flurstück noch mit Zugehörigkeitshaken (Überhaken) versehen? Dann beantragen Sie die Löschung dieser Zugehörigkeitshaken.
Allgemeine Informationen
Flurstücke hängen auch zusammen, wenn sie durch schmale Flurstücke (zum Beispiel Wege, Gewässer) unterbrochen werden. Diese Flurstückseinheit wird durch sogenannte „Zugehörigkeitshaken" (Überhaken) gekennzeichnet. Zugehörigkeitshaken sind aus alten Nachweisen übernommen. Sie können die Löschung von diesen Zugehörigkeitshaken beantragen, da diese heute nicht mehr notwendig sind. Die daraus hervorgehenden Flurstücke erhalten neue Flurstücksnummern.
Durch die Löschung werden keine Änderungen vor Ort vorgenommen.
Voraussetzungen
Sie sind:
- Eigentümer
- oder bevollmächtigte Person
Erforderliche Unterlagen
keine
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
keine
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Anträge / Formulare
Sie können die Löschung der Zugehörigkeitshaken eines Flurstückes online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Löschung von Zugehörigkeitshaken beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
- Das LVermGeo löscht die Zugehörigkeitshaken und vergibt neue Flurstücksnummern.
- Die neuen Flurstücksnummern werden in das Liegenschaftskataster übernommen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformationen
Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Urheber
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
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