Bezeichnung:
Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer beantragen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Unternehmer im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
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Gemeindeverwaltung
Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See
Telefon: 034774 4 44 - 0
Telefax: 034774 4 44 - 50
Sprechzeiten
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |