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Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
Allgemeine Informationen
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
keine
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.
Anträge / Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Weitere Informationen
keine
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Finanzen
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
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