Allgemeine Informationen
Beratungsstellen und ambulante Behandlungsstellen, die Suchtgefährdeten und Suchtkranken Beratungs- und Hilfestellung zum Ausstieg aus dem Drogenmissbrauch anbieten, werden vom Land Sachsen-Anhalt gezielt gefördert.
Das Förderprogramm finden Sie in der Förderdatenbank des Landes Sachsen-Anhalt unter www.foerderprogramme.sachsen-anhalt.de.
Der Förderantrag ist beim Landesverwaltungsamt, Referat Gesundheitswesen, Zuwendungen, Recht bis spätestens zum 10.05. des Jahres für das jeweils folgende Halbjahr zu stellen.
Weiterführende Informationen zur Drogen- und Suchtberatung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MS).
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
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