Bezeichnung:
Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Fristen

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt.  Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.

Rechtsgrundlage

Aktuell gewählt: Seegebiet Mansfelder Land (06317)

Gemeindeverwaltung

Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See

Telefon: 034774 4 44 - 0
Telefax: 034774 4 44 - 50

E-Mail an die Verwaltung

Sprechzeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr