Allgemeine Informationen
Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (Hinweise sind z.B. eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen bzw. die Beschäftigtenzahl), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.
Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
- Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsachen sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)
Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK.
Gebühren (Kosten)
Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Fachlich freigegeben durch
BMJV
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
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