Bezeichnung:
Notfall-Fax bei Hör- oder Sprechbehinderung senden
Beschreibung:
Teaser
Sie sind hör- oder sprachgeschädigt und brauchen dringend Hilfe? Sie können ein Fax an die bekannten Notrufnummern senden.
Allgemeine Informationen
Alle Notrufabfragestellen verfügen über einen Notruffax. Somit können Sie als gehörlose und sprachgeschädigte Person einen Notruf per Fax senden. Das Formblatt "Notfall-Telefax" auf der Internetseite des Gehörlosengemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. nutzen.
Sie können auch die Notfall-App "nora" nutzen.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Bild des Monats
Gemeindeverwaltung
Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See
Telefon: 034774 4 44 - 0
Telefax: 034774 4 44 - 50
Sprechzeiten
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |