Bezeichnung:
Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten möchten, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür müssen Sie einen Bauantrag stellen.

Allgemeine Informationen

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).

Voraussetzungen

  • Vollständiger Bauantrag
  • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
  • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Gegebenenfalls:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutznachweis
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Gebühren (Kosten)

Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

mindestens 50 €

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

Fristen

Sie müssen innerhalb von 3 Jahren mit den Bauarbeiten beginnen. Sonst verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit. Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 2 Jahre unterbrechen. Sie können die Frist um 1 Jahr verlängern. Hierfür müssen Sie die Verlängerung beantragen.

Geltungsdauer: 3 Jahre

Bearbeitungsdauer

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

Ausnahme:  Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Verfahrensablauf

Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei der Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Weitere Informationen

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

12.02.2024

Urheber

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

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Bezeichnung Download-Link
Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren Download: Formular 'Anlage zur Vorlage von Unterlagen im  Genehmigungsfreistellungsverfahren'
Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung Externe URL: Formular 'Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung'
Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA) Download: Formular 'Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)'
Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA) Download: Formular 'Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)'
Antrag auf Vorbescheid Download: Formular 'Antrag auf Vorbescheid'
Anzeige der Beseitigung von Anlagen Download: Formular 'Anzeige der Beseitigung von Anlagen'
Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA) Download: Formular 'Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)'
Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag) Download: Formular 'Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)'
Baubeschreibung Gewerbliche Anlagen Download: Formular 'Baubeschreibung Gewerbliche Anlagen'
Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag) Download: Formular 'Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)'
Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters Download: Formular 'Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters'
Erklärung (§ 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB) Download: Formular 'Erklärung (§ 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB)'
Erklärung zum Kriterienkatalog Download: Formular 'Erklärung zum Kriterienkatalog'
Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges Download: Formular 'Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges'
Mitteilung über Baubeginn Download: Formular 'Mitteilung über Baubeginn'
Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren Download: Formular 'Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren'

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06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See

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Telefax: 034774 4 44 - 50

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