Bezeichnung:
Abschrift aus dem Handelsregister anfordern
Beschreibung:

Teaser

HIer erfahren Sie, wie Sie eine Abschrift aus dem Handelsregister anfordern können.

Allgemeine Informationen

Mit dem gemeinsamen Registerportal der Länder können Sie Abdrucke des Registerinhalts und zum Handelsregister eingereichte Dokumente selbständig herunterladen und ausdrucken. Sie können das Registerportal ohne Registrierung und kostenfrei nutzen. 
Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern oder Registernummern gezielt z.B. nach registrierten Unternehmen zu suchen.
Alternativ können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus den elektronisch geführten Registern beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.

Darüber hinaus können Sie die Register auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.

Gebühren (Kosten)

Der Online-Abruf von Daten aus den Registern und von Dokumenten über das Registerportal ist kostenfrei.
Für die bloße Einsicht in Registerdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.

Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie

Gebühr: EUR 10,00

Ablichtungen/ Ausdrucke von Dokumenten (z.B. Gesellschafterliste, Satzung)

Gebühr: EUR 0,50

unbeglaubigte Datei (elektronische Übermittlung)

Gebühr: EUR 5,00

Dokumente (z.B. Gesellschafterliste, Satzung) - je Dokument

Gebühr: EUR 1,50

Zuständige Stelle

Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt

Verfahrensablauf

Sie beantragen persönlich oder schriftlich (einfache Form) einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem jeweiligen Register beim zuständigen Registergericht.
Dabei sollten Sie genau angeben, welche Art (amtlich/beglaubigt oder nicht amtlich/unbeglaubigt) Sie wünschen. Machen Sie keine Angaben, erhalten Sie beim Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister einen amtlichen aktuellen Ausdruck. Beim Vereinsregister erhalten Sie einen nicht amtlichen aktuellen Ausdruck.
Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden, wenn Sie dies in Ihrem Antrag angeben.

Fachlich freigegeben durch

Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

13.10.2023

Gemeindeverwaltung

Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See

Telefon: 034774 4 44 - 0
Telefax: 034774 4 44 - 50

E-Mail an die Verwaltung

Sprechzeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr