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Informationen zum Masernschutzgesetz

Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland hat der Bundestag eine Impfpflicht beschlossen, die zum 1. März 2020 in Kraft tritt.

Eltern müssen dann VOR der Aufnahme ihrer KInder in Kindertageseinrichtungen und Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind.

Weitere Informationen dazu finden Sie u. a. auf dem Landesportal Sachsen - Anhalt (Landesjugendamt).

© Heike Dockhorn E-Mail

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