Aktuelle Hinweise zu Kita`s und Schulen - ab 1. März 2021
Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen ab dem 1. März 2021
Der Betrieb in den Kindertageseinrichtungen wird unter eingeschränkten Bedingungen gemäß der Regelungen der 9. SARS-CoV-2-EindV-4 ab 1. März 2021 wieder aufgenommen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung gemäß § 24 SGB VIII wird nicht länger durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt. Die Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen und pädagogischen Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
Die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen kann sich wieder nach den üblichen pädagogischen Standards richten. Damit ist allen Kindern der Zugang wieder möglich.
(MI f. Arbeit, Soziales und Integration des LSA, 23.02.2021)
Schulbetrieb ab dem 1. März 2021
An den Grund- und Förderschulen findet der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler wieder im Präsenzunterricht statt. Eine Präsenzpflicht besteht jedoch nicht. Alle anderen allgemein- und berufsbildenden Schulen beginnen am 1. März 2021 mit einem eingeschränkten Regelbetrieb. Die Schülerinnen und Schüler, die bisher als Abschlussklassen im Präsenzunterricht beschult wurden, verbleiben im Präsenz-unterricht.
(MI f. Bildung des LSA, 22.02.2021)