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An alle Hundehalter!

An alle Hundehalter!

Wir bitten die Anmeldepflicht für steuerpflichtige Hunde zu beachten!

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, SG Steuern (Zi. 216), Pfarrstr. 8, 06317 Seegebiet Mansfelder Land, OT Röblingen am See anzumelden.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.Die Anmeldefrist beginnt nach Ablauf des 2. Monats.

Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen:

  • Alter des Hundes
  • Geschlecht des Hundes
  • Hunderasse
  • Chip-Nummer bei Hunden, die nach dem 28. Februar 2009 geboren sind  (entsprechend dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Sachsen-Anhalt, seit dem 01. März 2009 in Kraft getreten)
  • Haftpflichtversicherung für den Hund  

Auskunft: Frau Liebetanz - Tel. 034774/444 52 Ordnungsamt

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Gemeindeverwaltung

Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See

Telefon: 034774 444 - 0
Telefax: 034774 444 - 50

E-Mail an die Verwaltung

Sprechzeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
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Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr