Bezeichnung:
Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen
Beschreibung:
Teaser
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer (zum Beispiel Osterfeuer) abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:
- Osterfeuer
- Maifeuer
- Martinsfeuer
- Feuer zur Walpurgisnacht
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Anträge / Formulare
Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport
Fachlich freigegeben am
24.10.2023
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Bild des Monats
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