Teaser
Mit der Internet-Statusauskunft des Zolles können Sie online Informationen zu Warensendungen abrufen, die Sie im Rahmen des EU-weiten Unionsversandverfahrens aufgegeben haben.
Allgemeine Informationen
Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.
Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben.
Voraussetzungen
Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen
- Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.
Erforderliche Unterlagen
- sendungsbezogene Referenznummer (Master Reference Number, MRN)
- EU-weite Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer)
Gebühren (Kosten)
Sie haben keine Kosten zu tragen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Sie können den Status Ihrer Versandvorgänge unverzüglich abrufen.
Rechtsbehelf
Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie die Seite "ATLAS Internet-Versandanmeldung" auf und wählen Sie die "Statusauskunft Versandanmeldung".
- Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre EORI-Nummer eingeben müssen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
Fachlich freigegeben am
Urheber
Internet Statusauskunft Versand im Rahmen des Unionsversandverfahrens Erteilung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Bild des Monats
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