Verkauf von Pfandpflichtigen Gebinden ohne Pfand
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Es werden in dem Automatengeschäft am Bahnhof Getränkedosen wie z.B. Red Bull verkauft ohne Pfand. In Deutschland ist dies verboten. Bitte genauso dagegen vorgehen wie gegen Falschparker am süßen See Sonntags 16:00 Das Verkaufen von pfandpflichtigen Getränkedosen ohne die Erhebung des gesetzlichen Pfandes ist illegal. Laut § 36 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann Die Tatsache, dass Energy Drinks unkontrolliert an Schulkinder im Alter ab ca. 10 Jahren verkauft werden sollte ebenfalls mal überprüft werden.
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