Verwendung von Wappen beantragen

Volltext

Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land bzw. die jeweilige Kommune.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Gegebenenfalls eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Kosten

Die Höhe der Kosten wird von den Kommunen bestimmt.

Frist

Antragsfrist
Bis 14 Tage vor der Veranstaltung sollte der Antrag eingegangen sein.

Rechtsgrundlage(n)

§ 24 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für die Ausnahme des Abbrennens von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) können Sie schriftlich beantragen.

Wenn Sie die Zulassung schriftlich beantragen wollen:

  • Den Antrag für die Zulassung einer Ausnahme für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einreichen.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen eine Ausnahmegenehmigung bewilligt werden kann. Es wird geprüft, dass keine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ein begründeter Anlass vorliegt und alle relevanten Dokumente vorliegen.
  • Bei fehlenden Dokumenten werden Sie kontaktiert.
  • Bei begründetem Anlass und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente stellt Ihnen die zuständige Behörde eine Genehmigung für die Ausnahme aus.

Wenn Sie die Zulassung online beantragen wollen:

  • Sie rufen den Online Dienst auf.
  • Sie können ohne eine Anmeldung weitermachen, Sie können sich allerdings auch über ein Service Konto Bürger  anmelden. Wenn Sie im Rahmen Ihres Unternehmens eine Ausnahme benötigen, können Sie sich über ein Service Konto Unternehmen anmelden.
  • Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus.
  • Sie laden alle nötigen Nachweise als Anhang hoch.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Voraussetzungen

  • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis vierzehn Tage.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal