Bezeichnung:
Verkürzung der Prüffrist für überwachungsbedürftige Anlagen beantragen
Beschreibung:

Teaser

Zugelassene Überwachungsstellen können eine verkürzte Prüffrist für überwachungsbedürftiger Anlagen fordern, die dann von der zuständigen Stelle angeordnet wird.

Allgemeine Informationen

Nach einer wiederkehrenden Prüfung oder einer sicherheitstechnischen Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen ist es möglich eine verkürzte Prüffrist anzuordnen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Verfahrensablauf

  • Online: Meldung des Erfordernisses einer verkürzten Prüffrist durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
  • Anhörung und Anordnung der verkürzen Prüffrist nach Meldung durch die ZÜS.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

23.11.2020
Aktuell gewählt: Seegebiet Mansfelder Land (06317)

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