Bezeichnung:
Kinderreisepass melden
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Eine Meldung ist bei folgenden Ereignissen notwendig:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden
     

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Rechtsgrundlage

Aktuell gewählt: Seegebiet Mansfelder Land (06317)

Gemeindeverwaltung

Pfarrstraße 8
06317 Seegebiet Mansfelder Land
OT Röblingen am See

Telefon: 034774 4 44 - 0
Telefax: 034774 4 44 - 50

E-Mail an die Verwaltung

Sprechzeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr